Terms & Conditions (AGB)

Vertragsgegenstand: Cevik Consulting & Engineering GmbH erbringt Beratungsleistungen für seine Kunden. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Auftragsvereinbarung zwischen dem Kunden und Cevik Consulting & Engineering.


Vergütung: Die Vergütung für die Beratungsleistungen wird in der Auftragsvereinbarung festgelegt. Cevik Consulting & Engineering GmbH behält sich das Recht vor, eine Anzahlung oder Vorauszahlung zu verlangen. Bei Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags kann Cevik Consulting & Engineering GmbH zusätzliche Vergütung verlangen.


Vertraulichkeit: Cevik Consulting & Engineering GmbH verpflichtet sich, alle Informationen, die im Rahmen der Beratungsleistung bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.


Haftung: Cevik Consulting & Engineering GmbH haftet nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Die Haftung ist auf den Wert des Auftrags begrenzt.


Geistiges Eigentum: Alle Rechte an geistigem Eigentum, die im Rahmen der Beratungsleistung entstehen, bleiben bei Cevik Consulting & Engineering GmbH. Der Kunde erhält lediglich ein zeitlich und örtlich begrenztes Nutzungsrecht an den Ergebnissen der Beratungsleistung.


Kündigung: Die Kündigung des Vertragsverhältnisses bedarf der Schriftform. Cevik Consulting & Engineering GmbH behält sich das Recht vor, bei fristloser Kündigung durch den Kunden eine angemessene Vergütung für bereits erbrachte Leistungen zu verlangen.


Schlussbestimmungen: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Cevik Consulting & Engineering GmbH. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


Diese AGB regeln die wichtigsten Aspekte des Vertragsverhältnisses zwischen Cevik Consulting & Engineering GmbH und dem Kunden und stellen sicher, dass beide Parteien ihre Rechte und Pflichten kennen. Es ist wichtig, dass diese AGB von beiden Parteien akzeptiert werden.